CO2-Kostenanteilsrechner

Gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) können zusätzliche Angaben zur Heizölrechnung erforderlich sein.

Für Mieter, die ihren Brennstoff eigenständig beschaffen, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter gemäß § 6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG.

Hinweis: Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2023. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

CO2 Kosten Rechner

Bitte tragen Sie hier die zu berechnende Litermenge ein:

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